Barrierefreiheit auf Webseiten ab 2025: Was du über das BFSG wissen musst

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Barrierefrei im Netz: Was Unternehmer:innen über das BFSG wissen müssen

Die digitale Welt ist im ständigen Wandel, und mit dem nahenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen Unternehmer:innen vor einer neuen Herausforderung: die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA). Dieses Gesetz zielt darauf ab, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, indem es barrierefreie Websites und Dienstleistungen fordert.

Wer ist betroffen und was wird erwartet?

Vom BFSG sind Hersteller:innen, Händler:innen und Importeur:innen bestimmter Produkte sowie Dienstleistungen betroffen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Für alle anderen Unternehmen ist es an der Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen und ihre Websites und Dienstleistungen entsprechend anzupassen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet hierzu umfangreiche Informationen und Beratung an.

Welche Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter elektronischer Geschäftsverkehr, Telekommunikationsdienste, audiovisuelle Mediendienste, Bankdienstleistungen und E-Books. Überprüfe, ob dein Unternehmen in diesen Bereichen tätig ist und somit vom BFSG betroffen sein könnte. Weitere Informationen findest du auf der Dienstekonsolidierungsseite der Bundesregierung.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Es gibt Ausnahmeregelungen für Unternehmen, bei denen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Zudem gibt es Übergangsfristen für bestehende Produkte und Dienstleistungen, die eine schrittweise Anpassung ermöglichen.

Pflichten für Unternehmen

Je nach Rolle im Markt haben Unternehmen unterschiedliche Pflichten:

  • Hersteller:innen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen.
  • Importeur:innen sind verantwortlich für die Überprüfung der Konformität importierter Produkte.
  • Händler:innen dürfen nur konforme Produkte vertreiben.
  • Dienstleister:innen müssen ihre Services entsprechend anpassen.

Die Einhaltung des BFSG wird von Marktüberwachungsbehörden überprüft. Bei Verstößen können Produktrückrufe, Dienstleistungseinstellungen oder Bußgelder bis zu 100.000 Euro folgen.

Wie du deinen digitalen Auftritt barrierefrei gestaltest

Um deine Website und dein Social Media barrierefrei zu machen, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Mehrfache Sinneswahrnehmung: Informationen sollten immer über mindestens zwei Sinne erfassbar sein.
  • Aktuelle Standards einhalten: Technische Standards wie die EN 301 549 oder die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) geben wichtige Orientierungspunkte. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Aktion Mensch.
  • Dokumentation und Konformität: Erstelle eine technische Dokumentation deiner Produkte und Dienstleistungen und führe ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Nutze dabei die Handreichungen des BFIT-Bund für detaillierte Anleitungen.

Bereite dein Unternehmen auf die Zukunft vor!

Digivisuals unterstützt dich dabei, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen und deine Website und andere digitale Angebote, wie z.B. deine Social Media Kanäle, barrierefrei zu machen. Unsere Expert:innen helfen dir, die technischen Standards wie EN 301 549 und WCAG 2.1 umzusetzen und deren Dokumentation und Konformität sicherzustellen. Kontaktiere uns noch heute, um deine digitale Barrierefreiheit zu optimieren und zukunftssicher zu bleiben!

FAQs zum Schluss

  • Was passiert, wenn ich die Anforderungen des BFSG nicht erfülle?
    Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Rückrufaktionen und möglicherweise Klagen.
  • Wie kann ich feststellen, ob meine Website den Anforderungen entspricht?
    Nutze die WCAG-Richtlinien als Leitfaden und ziehen ggf. Expert:innen zurate.
  • Gibt es Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit?
    Ja, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Beratung und Informationsmaterialien an. Nutze diese Ressourcen.

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